Auch kleinere Unternehmen und Selbstständige können unter bestimmten Voraussetzungen Gewerbegas und Gewerbestrom beziehen. Aufgrund des zum Teil besseren Preises können sich ein Vergleich und der Wechsel von Privatstrom oder Privatgas lohnen.
Gewerbestrom oder Gewerbegas – für den Nicht-Fachmann hören sich diese Begriffe erst einmal verwirrend an. Fragen, die aufkommen, lauten sehr häufig: Wird diese Art von Energie anders produziert als die Energie für den Privatnutzer? Kommen andere Energiequellen zum Zuge? Werden andere Steuersätze verlangt?
Die Antworten darauf sind sehr einfach. Bei Gewerbestrom oder Gewerbegas geht es nicht etwa um eine andere Art von Strom oder Gas. Es geht auch nicht um eine andere Produktion oder Bereitstellung. Der Begriff erklärt sich ausschließlich über die Verbrauchsmenge.
Laut gültigem Stromgesetz werden Gewerbestrom oder Gewerbegas bezogen, wenn ein Nutzer pro Jahr mehr als 100.000 kWh verbraucht. Erreicht er diesen Wert, erhält er bei den Energieversorgern automatisch einen anderen Status und auch eine andere Bezeichnung. Entweder wird von einem Sondervertragskunden, in der Regel aber von einem Gewerbekunden gesprochen. Das Gegenmodell zu Gewerbestrom und Gewerbegas sind Privatstrom und Privatgas.
Warum diese Unterscheidung von den Energieversorgern getroffen wird, lässt sich recht einfach erklären und nachvollziehen. Wenn man auf die Details schaut, so unterscheiden sich Sondervertragskunden bzw. Gewerbekunden deutlich von Privatkunden.
Das zeichnet Nutzer von Gewerbestrom oder Gewerbegas aus!
- Bezieher von Gewerbestrom oder Gewerbegas sind in der Regel produzierende Unternehmen, die einen beständig hohen Stromverbrauch haben. In ihrem Bestand finden sich zumeist Maschinen und viele elektrische Geräte. Merkmal sind zudem in der Regel viele Angestellte. Firmen mit klassischen Bürogebäuden kommen dagegen kaum auf einen vergleichbaren Stromverbrauch pro Jahr. Auch viele Bildschirmarbeitsplätze sorgen in der Regel nicht für eine derartige Auslastung.
- Gewerbestrom- und Gewerbegas-Nutzer verbrauchen über lange Zeit hinweg in etwa die gleiche Energie, so dass sich der jährliche Verbrauch sehr genau abschätzen lässt. Ab einem Jahresverbrauch von ca. 100.000 kWh kommt dabei die sogenannte registrierende Leistungsmessung (RLM) zum Einsatz. Hat der Kunde einen sogenannten RLM-Zähler, wird der tatsächliche Verbrauch in regelmäßigen Abständen direkt an den Versorger übertragen. Die Weiterleitung des Leistungsmittelwertes erfolgt im 15-Minuten-Takt bei Strom und im 60 Minuten-Minuten-Takt. Möglich ist auch der Einsatz eines Standard-Lastprofil-Zählers, der nur einmal im Jahr abgelesen wird. Das heißt für Anlagen mit SLP-Zählern erhalten alle Kunden nur einmal jährlich eine detaillierte Abrechnung auf Basis ihres tatsächlichen Verbrauchs.
- Kunden mit großen Abnahmemengen und langfristig planbaren Verbrauchswerten sind für die Energieversorger sehr attraktiv und wichtig. Sie erhalten darum auch bessere Konditionen als Privatpersonen oder Kleinunternehmer, deren Abnahme nicht so klar vorherzusehen ist. Wie zu erwarten, gilt das Prinzip: Je mehr der Sondervertragskunde abnimmt, umso günstiger wird der gesamte Preis des Stroms durch Mengenrabatt. Ein Preisvergleich lohnt sich darum immer.
Nicht selten sind beim Gewerbestrom erhebliche Preisunterschiede möglich. Gerade für größere Kunden gibt es dabei eine Option, die zu prüfen ist: der Nachttarif. Viele Versorger haben Modelle, in denen sie Strom zu vergünstigten Kosten im Nachttarif anbieten. Es kann sich also lohnen, bestimmte Abläufe in die Nachtstunden zu verlegen. Bei besonders guten Tarifen können Großkunden hier bis zu 50 Prozent des Tagespreises einsparen.
Wichtig zu wissen: Verbraucher, die mindestens 100.000 kWh pro Jahr benötigen, haben grundsätzlich keine Wahl. Sie müssen sich für den Gewerbestrom oder das Gewerbegas entscheiden. Gleiches gilt, wenn Strom aus der Mittelspannung bezogen wird. Gewerbetreibende, deren Verbrauch unter diesem Wert liegt, können hingegen wählen, ob sie Gewerbestrom bzw. Gewerbegas beziehen oder lieber auf Privatstrom oder Privatgas zurückgreifen. Was im Einzelfall besser ist, kann über unseren Tarifcheck ermittelt werden.
Die Grenze zwischen Gewerbe- und Privatbereich wird dabei von den Anbietern selbst gezogen. So finden sich Firmen im Netz, die bereits ab einem Verbrauch von 20.000 kWh den Zugriff auf die Gewerbetarife ermöglichen. Die Mehrzahl der Anbieter definiert jedoch, dass Gewerbestrom und Gewerbegas ab 30.000 kWh zu beziehen sind. Alle, die darunter liegen, beziehen Privatstrom oder -gas.
Für Unternehmer, die Privatgas oder Privatstrom beziehen, z. B. weil der Preis besser ist oder die Bedingungen für Gewerbestrom oder -gas nicht erreicht werden, gilt: Die steuerrechtlichen Bedingungen des Finanzamtes sind identisch – egal ob der Nutzer die Energie gewerblich oder privat nutzt. Das Finanzamt unterscheidet nicht zwischen Gewerbe- und Privatstrom.
Bedingungen für den Bezug von Gewerbestrom und Gewerbegas
Wie schon angedeutet, gibt es Bedingungen für den Bezug von Gewerbestrom oder -gas. Neben dem Verbrauch zählt hierzu, dass ein Gewerbeschein vorhanden sein muss. Weil auch viele Freiberufler über einen solchen verfügen, zählen damit auch sie zu potenziellen Nutzern von Gewerbestrom und Gewerbegas und können u.U. Geld sparen. Sogar Mitglieder von Vereinen können in diese Kategorie fallen.
Wie bei allen Regeln gibt es natürlich auch Ausnahmen. Obwohl laut Definition der Gewerbeschein einen Gewerbekunden definiert, kann es sein, dass dieser trotzdem nicht in den Gewerbetarif wechseln kann. Dies gilt zum Beispiel, wenn die Immobilie, in der das Gewerbe betrieben wird, nur gemietet ist.
Die Verantwortung für die Strom- und Gasversorgung liegt dann komplett beim Vermieter. Das heißt auch: Der Strom- und Gasanbieter darf nicht eigenmächtig gewechselt werden, da der Vertragspartner des Stromversorgers stets der Vermieter, nicht der Mieter ist.
Angesichts der grundsätzlichen Möglichkeit, Gewerbestrom oder Gewerbegas zu beziehen, sollten sich auch kleinere Unternehmen mit dieser Option auseinandersetzen. Das gilt vor allem, weil nicht nur die Gewerbetarife und die Kosten für die Nutzung des Stromnetzes regional sehr unterschiedlich sind, sondern auch die Bedingungen für die Nutzung des Gewerbestroms oder des Gewerbegases. Bei unserem Tarifcheck ermitteln wir entsprechend ihrer Postleitzahl und Anforderungen den für Sie optimalen Preis. Für kleinere Unternehmen, die nicht zu den Gewerbekunden zählen, lohnt sich der Vergleich ebenfalls!
Kontaktieren Sie uns und wir klären für Sie unverbindlich und kostenfrei die folgenden Fragen:
- Erfüllt mein Unternehmen die Bedingungen für Gewerbestrom oder Gewerbegas?
- Lohnt sich der Nachttarif?
- Lohnt sich Gewerbestrom bzw. -gas?
- Welche Anbieter bieten die besten Optionen?
- Welche Schritte müssen für den Wechsel unternommen werden?
Unser Vorgehen sieht dabei so aus:
Schritt 1: Analyse und Ermittlung ihres persönlichen Einsparpotentials.
Wir vergleichen Preise, Lieferkonditionen, aktuelle Angebote und Langzeitgarantien. Darauf aufbauend ermitteln wir Ihr persönliches Einsparpotential – und das bei gleicher Sicherheit wie bei ihrem derzeitigen Versorger.
Schritt 2: Anbieterwechsel
Wir übernehmen den kompletten Anbieterwechsel für Sie. Technisch bleibt alles gleich: Nur die Absenderadresse auf ihrer Energiekostenabrechnung ändert sich. Da uns, aber auch vielen unserer Kunden die Nachhaltigkeit sehr wichtig ist, arbeiten wir dabei vollständig papierlos. Angefangen von der Übermittlung der Anträge, dem Lieferantenwechsel und der allgemeinen Kommunikation mit den Versorgern, läuft bei uns alles ökologisch. Natürlich halten wir auch verschiedene Tarife an Ökostrom für Sie bereit.
Schritt 3: Langfristige Betreuung steht bei uns an erster Stelle.
Das Besondere bei uns ist, dass wir Ihnen für die gesamte Vertragslaufzeit und darüber hinaus beratend zur Seite stehen. So profitieren Sie sicher von hohen Ersparnissen – für eine lange Zeit.
Testen Sie einfach unseren Rund-um-Wohlfühlservice!
Sie haben noch weitere Fragen zu Gewerbestrom und Gewerbegas? Sie brauchen Unterstützung bei der Bewertung und dem Preisvergleich?
Wir freuen uns, von Ihnen zu hören