THG-Prämie 2026

THG-Prämie 2026

Wissen Sie, wie viel Geld Ihre E-Fahrzeuge dieses Jahr ungenutzt stehen lassen?

Die THG-Prämie 2026 ist mehr als doppelt so hoch wie letztes Jahr – und gilt nur bis November. Fahrzeugschein hochladen genügt.

Jetzt ausrechnen und beantragen

Kostenlos · Keine Vertragsbindung · Digitaler Prozess in 2 Minuten

Was das konkret bedeutet

250 € pro E-Auto. Dieses Jahr. Ohne zusätzlichen Aufwand.

Letztes Jahr lagen die Prämien beim PKW noch bei rund 85 €. Für 2026 wurden sie mehr als verdoppelt. Was in den Folgejahren gilt, steht noch nicht fest – die Prämie wird jährlich neu festgesetzt.

Was das für Sie bedeutet: Wer dieses Jahr fünf E-Autos im Fuhrpark hat und beantragen lässt, bekommt 1.250 €. Bei zehn Fahrzeugen sind es 2.500 €. Bei zwanzig Fahrzeugen 5.000 € – für nichts weiter als einen Fahrzeugschein-Upload pro Fahrzeug. Letztes Jahr wäre es weniger als die Hälfte gewesen.

Privatpersonen mit einem einzigen E-Auto erhalten 250 €. Wer einen E-Transporter fährt, bekommt 375 €. Betreiber öffentlicher Ladesäulen werden pro geladener Kilowattstunde vergütet.

Das Geld steht Ihnen gesetzlich zu. Es kommt von Mineralölkonzernen, die ihre CO₂-Quote ausgleichen müssen. Wir sorgen dafür, dass Sie es auch tatsächlich bekommen – bis spätestens 1. November 2026.

Ihr Fahrzeug, Ihre Prämie

Welches E-Fahrzeug fahren Sie?

Alle rein batterieelektrischen Fahrzeuge sind prämienberechtigt. Kein Hybrid, kein Plug-in – nur vollelektrisch.

🚗
Klasse M1
E-Auto
250 €in 2026
🚐
Klasse N1
E-Transporter
375 €in 2026
🚌
Klasse M3
E-Bus
9.000 €in 2026
🚚
Klasse N2 / N3
E-LKW
bis 4.175 €in 2026
🔌
Öffentlich registriert
Ladesäule
15 ct/kWhauf den Ladestrom
So einfach geht es

Drei Schritte – und Sie sind fertig

Der Prozess ist vollständig digital. Sie brauchen nichts auszufüllen, nichts zu schicken, nichts nachzuverfolgen.

1

Formular ausfüllen

Ihre Fahrzeugdaten und IBAN eingeben – dauert keine zwei Minuten.

2

Fahrzeugschein hochladen

Ein Foto der Zulassungsbescheinigung Teil I genügt. Wir übernehmen Zertifizierung und Handel.

3

Prämie erhalten

Die Auszahlung erfolgt direkt auf Ihr Konto, sobald das Umweltbundesamt die Zertifizierung abgeschlossen hat.

Was Sie wissen sollten

Vier Dinge, die den Unterschied machen

Kein Aufwand – wirklich keiner

Sie laden den Fahrzeugschein hoch. Das war es. Wir übermitteln die Unterlagen ans Umweltbundesamt, warten auf die Zertifizierung und zahlen die Prämie aus – ohne dass Sie nachfassen müssen.

Garantieprämie – keine Spekulation

Es gibt nur eine Art von Prämie: eine garantierte. Kein Flexmodell, das vom Marktpreis abhängt. Kein Warten auf einen günstigeren Verkaufszeitpunkt. Der Betrag steht fest – und wird ausgezahlt.

Mehrere Fahrzeuge = mehrfache Prämie

Jedes auf Sie zugelassene E-Fahrzeug zählt einzeln. Fünf E-Autos im Fuhrpark bedeuten fünfmal 250 €. Ein E-Transporter kommt zusätzlich mit 375 € dazu. Für 2026 – so hoch wie noch nie.

Ihre Daten bleiben in Deutschland

Alle Informationen werden ausschließlich auf deutschen Servern verarbeitet – DSGVO-konform und ohne Weitergabe an Dritte, außer ans Umweltbundesamt zur Zertifizierung.

Was Sie vor der Beantragung wissen sollten

Der THG-Markt ist nicht überall seriös.

In den letzten Jahren sind mehrere Anbieter im THG-Quotenmarkt in Schwierigkeiten geraten – bis hin zur Insolvenz. Der Grund: Manche Anbieter haben auf spekulative Modelle gesetzt, Prämien versprochen, die weit über dem Marktniveau lagen, und hatten keine ausreichenden Reserven, um Marktschwankungen abzufedern. Als die Quotenpreise fielen, fehlte das Geld für die versprochenen Auszahlungen.

Für Sie als Antragsteller bedeutet das: Eine außergewöhnlich hohe Prämie ist kein Zeichen von Qualität – sie ist ein Warnsignal. Wer Ihnen heute 300 € für ein E-Auto garantiert, während der Marktpreis bei 250 € liegt, finanziert die Differenz irgendwoher. Das geht gut, bis es nicht mehr geht.

Was Sie stattdessen suchen sollten: einen Anbieter mit festen Abnahmeverträgen, transparentem Geschäftsmodell und einer nachweisbaren Auszahlungshistorie. Kein Flexmodell, das mit dem Markt schwankt. Keine Vorauszahlungen. Keine übertriebenen Versprechen.

Genau das ist der Ansatz hier: eine realistische Garantieprämie, die auf festen Verträgen basiert – und ausgezahlt wird.

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Wählen Sie Ihre Kategorie und laden Sie Ihren Fahrzeugschein hoch

Privatkunde oder Unternehmen – der Prozess ist in beiden Fällen gleich einfach.

Ein häufiges Missverständnis

„Darum kümmert sich doch mein Arbeitgeber, oder?“

Diese Frage hören wir oft – und die ehrliche Antwort lautet: meistens nicht.

Die THG-Prämie steht nicht dem Fahrzeugbesitzer zu, sondern dem offiziell eingetragenen Fahrzeughalter. Das ist der entscheidende Punkt. Wer als Halter im Fahrzeugschein steht, kann die Prämie beantragen – unabhängig davon, wem das Auto gehört oder wer die Leasingrate zahlt.

In der Praxis bedeutet das: Bei vielen Dienstwagen ist der Arbeitnehmer als Halter eingetragen. Der Arbeitgeber ist Eigentümer – aber nicht Halter. Der Anspruch liegt damit beim Arbeitnehmer. Trotzdem läuft dieser Anspruch in den meisten Unternehmen still ab, weil niemand ihn aktiv einfordert.

Werfen Sie einen kurzen Blick auf Ihren Fahrzeugschein, Feld B. Steht dort Ihr Name? Dann liegt die Entscheidung bei Ihnen.

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Häufige Fragen

Was Antragsteller oft wissen wollen

Woanders sehe ich höhere Prämien – warum ist das so?

Viele Anbieter unterscheiden zwischen Garantieprämien und sogenannten Flexprämien. Flexprämien hängen vom Marktpreis der THG-Zertifikate ab – sie können höher ausfallen, aber auch deutlich niedriger. Einige Anbieter kalkulieren zudem sehr knapp oder haben in der Vergangenheit Prämien versprochen, die sie nicht halten konnten. Mehrere Unternehmen in diesem Markt haben in den letzten Jahren Insolvenz angemeldet. Die Prämie hier ist eine garantierte Auszahlung – kein Versprechen, das vom nächsten Marktpreisverfall abhängt.

Ich fahre einen Dienstwagen – wer darf die THG-Prämie beantragen?

Das hängt davon ab, wer als Halter im Fahrzeugschein steht. Steht dort Ihr Name, liegt der Anspruch bei Ihnen – nicht beim Arbeitgeber. Steht das Unternehmen als Halter eingetragen, liegt der Anspruch beim Unternehmen. Schauen Sie in Ihren Fahrzeugschein, Feld B: Dort steht die Antwort.

Muss ich meinen Arbeitgeber informieren, wenn ich als Halter beantrage?

Dazu gibt es keine gesetzliche Pflicht. Dennoch empfiehlt sich ein kurzer Blick in den Arbeitsvertrag oder die Dienstwagenvereinbarung, falls darin etwas zur THG-Prämie geregelt ist. Die meisten Vereinbarungen enthalten dazu keine Regelung – weil das Thema lange kaum bekannt war.

Muss mein Fahrzeug rein elektrisch sein?

Ja. Plug-in-Hybride und klassische Hybridmodelle sind nicht prämienberechtigt. Die THG-Quote gilt ausschließlich für vollelektrische Fahrzeuge mit gültiger Zulassungsbescheinigung Teil I.

Ich lease mein E-Auto – kann ich trotzdem beantragen?

Ja, sofern Sie als Halter im Fahrzeugschein eingetragen sind. Entscheidend ist nicht, wem das Fahrzeug gehört, sondern wer offiziell als Halter geführt wird.

Wir haben mehrere Elektrofahrzeuge im Fuhrpark. Gilt das für jedes einzelne?

Ja. Für jedes auf das Unternehmen zugelassene E-Fahrzeug können Sie separat beantragen – und für jedes erhalten Sie eine eigene Prämie. Bei zehn E-Autos sind das 2.500 € für 2026, ohne Mehraufwand nach dem ersten Upload.

Was kostet mich dieser Service?

Nichts. Die Beantragung und der gesamte Abwicklungsprozess sind für Sie kostenfrei. Die Vergütung erfolgt ausschließlich über eine erfolgsabhängige Beteiligung am Verkaufserlös der Zertifikate.

Bis wann muss ich den Antrag stellen?

Das Quotenjahr 2026 läuft bis zum 1. November 2026. Eine rückwirkende Beantragung für abgelaufene Jahre ist nicht möglich – wer wartet, verzichtet unwiderruflich auf die Prämie für dieses Jahr.

Wann erhalte ich meine Auszahlung?

Die Anträge werden monatlich gesammelt ans Umweltbundesamt übermittelt. Die Behörde prüft und zertifiziert – das dauert in der Regel mehrere Monate. Sobald das Zertifikat vorliegt, erfolgt die Auszahlung unmittelbar. Den aktuellen Status können Sie jederzeit im Kundenportal einsehen.

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2010 Sales – Energieaudit
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