Energie-Audit: Versteckte Potenziale heben und weitere Fördermittel erhalten
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Das Ziel eines Energie-Audits (Energieinventur) ist der ganzheitliche, energiebezogene Blick auf ein Unternehmen – egal, welcher Größe, welcher Ausrichtung oder welcher Branche es angehört. Die positiven Effekte, die sich daraus ergeben, sind vielfältig und enorm: Abhängig von Unternehmensgröße und -ausrichtung lassen sich durchschnittlich bis zu 30 Prozent der vorhandenen Energiekosten einsparen – und zwar allein über die gezielte Nutzung aller Potenziale zur Energieeinsparung und alternativen Energieerzeugung. Verbindet sich das Audit mit einer Reduktion der CO2-Emissionen, winken je nach Unternehmensgröße bis zu 3 Millionen Euro weitere Förderung. Diese können zum Beispiel für eine klimaneutrale Maschine eingesetzt werden. Nutzbringend ist ein Audit zudem für die Außenwirkung. Wird Ihr Unternehmen nach DIN EN 16247 geprüft und zertifiziert, ist das ein wichtiges Argument für die Außendarstellung, die Kundengewinnung und zukünftige Gespräche mit Banken.
Nur zertifizierte Ingenieure dürfen auditieren
Ganz wichtig: Aufgrund der häufig hohen technischen Komplexität darf ein Energie-Audit nur von Energie-Ingenieuren umgesetzt werden, die von der BAFA nach DIN EN 16247-1 zertifiziert sind. Steht Ihnen ein solcher Ingenieur zur Seite, können Sie sich sicher sein, dass keine Option verloren geht. Grund dafür ist der ganzheitliche Blick des Fachmanns auf die offensichtlichen, vor allem aber auf die verborgenen Chancen des Energiesparens. Vorteil ist zudem das strukturierte Vorgehen, das bei staatlich geförderten Energie-Audits angewendet wird. Der Ablauf eines solchen sieht in der Regel so aus:
5 einfache Schritte zu Ihrem perfekten Energie-Audit
Festlegung des Energie-Audit-Ablaufs sowie Fixierung der Ziele:
- Wie läuft das Audit ab? Welche Dokumente und Daten werden benötigt?
- Wer sind die Ansprechpartner im Unternehmen? Wer ist der Auditverantwortliche?
- Welche Erwartungen hat der Auftraggeber? Was soll idealerweise erreicht werden?
- Wie lassen sich Energieeffiziensmaßnahmen bewerten?
- Zeitplanung
Analyse
- Begehung im Inneren und eingehende Betrachtung von außen
- Analyse von Prozessen, Abläufen und Kultur im Unternehmen
- Untersuchung aller energiebezogenen Einheiten (Maschinen, Lüftung, Klimatisierung, Produktion, Beleuchtung, Pumpensysteme, elektrische Antriebe)
- Datenanalyse
- Aufschlüsselung des Energieverbrauchs auf der Verbrauchs- und Versorgungsseite
Auswertung
- Auswertung der Energienutzung und Umweltbilanz, Energiebedarfs- und Verbrauchsanalyse
- Verbrauchs-Benchmarking mit dem Wettbewerb
- Ermittlung aller Energieeffizienzpotenziale und Optimierungsmöglichkeiten inkl. Kosten-Nutzen-Analyse
- Bewertung der Ansätze zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie das Aufzeigen angewandter Berechnungsmethoden und Annahmen
Vorstellung von Ideen zur Verbesserung von Energie-Effizienz
- Vorstellung der Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz
- Vorstellung der Umsetzungs-Optionen und Fördermittelberatung: sowohl bis zu 60% Subvention bei Investitionen als auch bis zu 3 Mio. EUR Förderung für Maßnahmen zur Reduktion von CO²
Abschlussbesprechung
Am Ende erfolgt die Abschlussbesprechung und die Aushändigung Ihres Energie-Audits.
Geringere Energiekosten wirken sich vielfach positiv aus
Industrieunternehmen, Spedition, Apotheke oder Arztpraxis – welches Unternehmenssegment auch immer betrachtet wird: Die Energiekosten zählen heute nahezu überall zu den wichtigsten Kostenblöcken überhaupt. Für das Finanzergebnis am Ende eines Jahres heißt das wiederum: Gelingt es durch effizientere Maschinen, verbesserte Prozesse oder eine bewusstere Haltung der Mitarbeitenden, den Energieverbrauch nachhaltig zu reduzieren, so hat dies massiven Einfluss auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit und Entwicklung des Unternehmens. Kurzfristig gilt dies, weil weniger Geld an der Tankstelle benötigt wird. Mittelfristig, weil weniger Vorauszahlung auf Energie geleistet werden muss. Langfristig, weil das eingesparte Geld für Energie an anderer Stelle, zum Beispiel in den Vertrieb, reinvestiert werden kann. Was hinzukommt: Die Beseitigung von Energiefressern im Betrieb lässt sich sehr gut mit weiteren Maßnahmen verknüpfen, zum Beispiel mit der Reduktion von Reisekosten oder dem Einsatz von Home-Office.
Was zu viel Energie frisst, fliegt raus!
Energiefresser in einem Unternehmen lassen sich in zwei Kategorien unterteilen: die einen, die auch der Laie sofort erkennt und beseitigen kann, und diejenigen, die nur vom Fachmann gesehen werden. Dass man in einem Büro- oder Dienstleistungsbetrieb über die effiziente Nutzung von Licht und Heizung Geld sparen kann, ist ein Beispiel für die erste Kategorie. Die Reduktion des Stromverbrauchs durch die Nutzung einer serverfreien Cloud-Lösung steht für den zweiten Bereich. Vergleichbares gilt für bspw. Druckereien: Weil man nur die mächtige Druckmaschine im Blick hat, bleibt das Heizungskosten fressende Rolltor außen vor. Analysen zeigen, dass kleine und kleinste Betriebe überdurchschnittlich viel Energie pro Mitarbeitendem bzw. Quadratmeter verbrauchen. Das heißt: Bei ihnen lässt sich in der Regel besonders effizient Energie sparen.
Wichtig zu wissen: Pflicht zum Energie-Audit für Nicht-KMU
Was viele Verantwortliche in Unternehmen nicht wissen: Während bei den zuvor beschriebenen kleinen und mittleren Betrieben das Energie-Audit (noch) ans Herz gelegt und empfohlen wird, ist es für Unternehmen, die nicht mehr als KMU gelten, verpflichtend. Das heißt: Beschäftigt ein Betrieb mehr als 250 Mitarbeitende, erwirtschaftet mehr als 50 Mio. Euro Umsatz oder verfügt über eine Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro, muss dieser alle vier Jahre – vom Zeitpunkt des ersten Energieaudits angerechnet – ein Energieaudit durchführen bzw. wiederholen. Vom verpflichtenden Energieaudit sind damit etwa 50.000 Unternehmen deutschlandweit betroffen. 2023 werden sehr viele Großunternehmen ein Wiederholungsaudit durchführen müssen.
Achtung! Die Geschäftsführung muss selbsttätig anhand des Jahresabschlusses und der Mitarbeitendenzahl den KMU-Status überprüfen und den Auditpflichten nachkommen. Das heißt: Wächst ein Unternehmen und verliert den Status als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU), beginnt die Frist für das Audit.
Wird diese Pflicht zum Audit nicht umgesetzt, drohen Bußgelder. Diese können sich bis auf 50.000 Euro belaufen. Verantwortlich für die Überprüfung des Unternehmensstatus‘ ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Betriebe, die bereits ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein registriertes Umweltmanagementsystem nach EMAS implementiert haben, unterliegen der Pflicht zum Energieaudit nicht mehr.
Warten Sie keinen Tag länger
Es ist davon auszugehen, dass die Bundesregierung durch die aktuelle politische Lage langfristig auch KMU zu Energie-Audits verpflichten könnte, was eine Förderung obsolet machen würde. Wichtig ist zudem: Die Zahl der zertifizierten Energie-Ingenieure ist beschränkt.
Wir von EVIGO® ENERGY sind Ihr Ansprechpartner für alle Größen und Formen von Unternehmen. Rufen Sie uns an und lassen Sie sich von uns beraten – egal, ob Sie ein Industrieunternehmen, eine Bäckerei oder eine Apotheke betreiben. Wir finden für Sie den optimalen Weg, um mit geringstem finanziellem Einsatz die größtmögliche Energiekosten-Reduktion zu erzielen.